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NWB Nr. 10 vom Seite 637

Aktuelles

Steuervergünstigungsabbaugesetz mit Änderungen vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am den Entwurf für das Steuervergünstigungsabbaugesetz in geänderter Fassung verabschiedet.

Betroffen von den Änderungen ist unter anderem die Eigenheimzulage, für die der Stichtag, ab dem die vorgesehenen Einschränkungen gelten, auf den Tag der Verkündung der Gesetzesänderung gelegt wurde. Dies bedeutet, dass Bauwillige noch bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, die Eigenheimzulage nach der jetzt gültigen Regelung in Anspruch zu nehmen. Dieser Bescheid über die Eigenheimzulage hat dann auch für die vollen acht Jahre Bestand. Die geplante Neuregelung soll keine Anträge berühren, die vor Inkrafttreten der Neuregelung beim Finanzamt gestellt werden.

Eine weitere Änderung betrifft die degressive Abschreibung bei Mietwohnungen, die nun in den ersten 33 Jahren durchgängig 3 v. H. und im letzten Jahr 1 v. H. betragen soll. Diese Regelung soll für Bauanträge und Kaufverträge ab 2003 gelten. Bisher betrug die degressive Abschreibung 5 v. H. in den ersten acht Jahren, 2,5 v. H. in den nächsten sechs Jahren und 1,25 v. H. in den darauf folgenden 36 Jahren.

Änderungen wurden auch bei de...