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Überblick über die europäischen Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Gestaltungen
DAC6 – Unklarheiten, soweit das Auge reicht
Mit der sog. DAC6-Richtlinie hat der Rat der EU Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in die Amtshilferichtlinie aufgenommen. Die Mitgliedstaaten müssen diese bis zum in nationales Recht umsetzen; die Anwendung soll ab dem erfolgen. Obgleich die nationale Umsetzung in Deutschland noch aussteht und lediglich inoffiziell ein erster Gesetzentwurf des BMF kursiert, ist schon jetzt höchste Aufmerksamkeit geboten: Von der Meldepflicht sind nämlich bereits solche grenzüberschreitende Gestaltungen erfasst, deren „erster Schritt“ am Tag des Inkrafttretens der Richtlinie – dies ist der – erfolgt(e). Dabei ist kein Schwellenwert vorgesehen; auch Gestaltungen mit im Einzelfall geringen steuerlichen Auswirkungen unterfallen daher der Meldepflicht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Anzeigepflichten und zeigt Präzisierungsbedarf auf.
Die am beschlossene Ergänzung der Amtshilferichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, umfangreiche Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in das nationale Recht zu implementieren.
Das neue Recht soll ab dem angewendet werden. Nach der Richtlinie erst...