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IWB Nr. 2 vom Seite 58

Überblick über die europäischen Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Gestaltungen

DAC6 – Unklarheiten, soweit das Auge reicht

Prof. Dr. Jochen Lüdicke und Dr. Florian Oppel

Mit der sog. DAC6-Richtlinie hat der Rat der EU Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in die Amtshilferichtlinie aufgenommen. Die Mitgliedstaaten müssen diese bis zum in nationales Recht umsetzen; die Anwendung soll ab dem erfolgen. Obgleich die nationale Umsetzung in Deutschland noch aussteht und lediglich inoffiziell ein erster Gesetzentwurf des BMF kursiert, ist schon jetzt höchste Aufmerksamkeit geboten: Von der Meldepflicht sind nämlich bereits solche grenzüberschreitende Gestaltungen erfasst, deren „erster Schritt“ am Tag des Inkrafttretens der Richtlinie – dies ist der – erfolgt(e). Dabei ist kein Schwellenwert vorgesehen; auch Gestaltungen mit im Einzelfall geringen steuerlichen Auswirkungen unterfallen daher der Meldepflicht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Anzeigepflichten und zeigt Präzisierungsbedarf auf.

Kernaussagen
  • Die am beschlossene Ergänzung der Amtshilferichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, umfangreiche Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in das nationale Recht zu implementieren.

  • Das neue Recht soll ab dem angewendet werden. Nach der Richtlinie erst...