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Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland
Nähere Betrachtung des Tatbestandsmerkmals der Beeinträchtigung der Besteuerung
Die Möglichkeit der Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland wurde in § 146 Abs. 2a AO durch das JStG 2009 erstmals normiert. Die Ursprungsfassung wurde durch das JStG 2010 nochmals überarbeitet. Diese Überarbeitung aus dem Jahr 2010 kodifiziert die aktuell gültige Rechtslage in Bezug auf die Verlagerung elektronischer Bücher ins Ausland. Gegenstand des vorliegenden Artikels ist eine Analyse der Vorschrift des § 146 Abs. 2a AO im Hinblick auf dessen Praxistauglichkeit. Dabei soll insbesondere auf die Frage der Beeinträchtigung einer inländischen Besteuerung näher eingegangen werden. Hierzu wird anhand eines gängigen Praxisbeispiels aufgezeigt, inwieweit die Vorschrift des § 146 Abs. 2a AO zwar einerseits fiskalische Interessen vertritt, die Vorschrift andererseits jedoch zu restriktiv gefasst ist und damit der eigentliche Gesetzeszweck torpediert wird.
Die Finanzverwaltung legt das Tatbestandsmerkmal der Beeinträchtigung der Besteuerung sehr eng aus und erweitert dessen gesetzliche Definition zulasten global agierender Steuerpflichtiger.
Durch eine restriktive Auslegung der Vorschrift wird der Sinn und Zweck der Vorschrift konterkariert und die Norm des § 146 Abs. 2a AO ad absurdum geführt.
International agierende Konzern...