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IWB Nr. 2 vom

Konkurrenz und Anwendungsfragen zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG

Rabea Schwarz

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Die Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt in der Praxis insbesondere unter Beteiligung von gewerblich geprägten Personengesellschaften zu Anwendungsfragen. Diese bestehen vorrangig darin, den Umfang der Realisation stiller Reserven im Rahmen der Entstrickungsbesteuerung zu bestimmen. Hinzu kommen Konkurrenzsituationen zu den Vorschriften der § 15a, § 4 Abs. 4a, § 34a EStG sowie § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 ErbStG, bei denen ungeklärt ist, ob ihre Rechtsfolgen durch eine Entstrickung ausgelöst werden können.

I. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Die gewerbliche Prägung des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, die in der Struktur einer GmbH & Co. KG grds. sowie unabhängig von der tatsächlichen Betätigung der Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte fingiert, schlägt nicht auf das Abkommensrecht durch. Für die abkommensrechtliche Einkünftequalifikation ist mithin entscheidend, welche Tätigkeit die GmbH & Co. KG (KG) faktisch ausübt.

Bei Wegzug eines Gesellschafters der KG stellt sich dann die Frage, ob das deutsche Besteuerungsrecht beschränkt oder ausgeschlossen wird. Diese Frage ist für jedes Wirtschaftsgut der KG, das dem Gesellschafter anteilig über § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugeordnet wird, getrennt z...