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NWB Nr. 40 vom Seite 3309

Aktuelles

Ablösung einer Pensionszusage bei Veräußerung von GmbH-Anteilen

I. Allgemeines

Bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen ist der Erwerber oft nicht bereit, die Kapitalgesellschaft mit hohen Pensionslasten zu übernehmen. Dann ist es erforderlich, dass die Pensionszusage an den bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer abgelöst wird. Eine Gestaltungsmöglichkeit kann darin bestehen, die nach § 6a EStG passivierte Pensionsverpflichtung auf eine andere GmbH zu übertragen oder dem Pensionsberechtigten anstelle der Pensionszusage eine wertgleiche Direktversicherung einzuräumen.

Die Übertragung einer Pensionszusage auf eine andere Gesellschaft führt bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zum Zufluss von Arbeitslohn.

Versorgungszusagen, für deren Erfüllung der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bildet, räumen dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf spätere Versorgungsleistungen ein. Diese Rückstellungen lösen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn bei dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer aus, da es an einem Zufluss fehlt. Erst die späteren Leistungen des Arbeitgebers bei Eintritt des Versorgungsfalls führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Wird allerdings eine Pensionsrüc...