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Heilmittelzulassung | Erweiterung ohne zusätzliche Praxisräume
Eine Zulassungserweiterung für den Einsatz einer ergotherapeutischen Fachkraft, die allein Hausbesuche im vorgesehenen Umfang von bis zu 20 Wochenstunden erbringt, darf von der Krankenkasse nicht mangels eines weiteren Behandlungsraums abgelehnt werden. Allerdings muss die Fachkraft konkret benannt werden.
Da die Zulassung personen- und praxisbezogen erfolgt, sind deren Voraussetzungen jedenfalls bei einem erstmals begehrten Einsatz von Hilfskräften vorab bezogen auf die tätig werdenden Personen und die Praxisausstattung zu prüfen. Das war hier nötig, da die klagende Ergotherapeutin entsprechend ihrem ursprünglichen Zulassungsantrag lediglich persönlich zur Leistungserbringung berechtigt war. Der Sache nach erfüllten ihre Praxisräume die nach den Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzen...