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FG München 27.06.2018 1 K 2318/17, NWB 4/2019 S. 162

Abgabenordnung | Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung

Die nur mit einem pauschalen Verweis auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU, vgl. BStBl 2001 I S. 415) begründete Aufforderung nach § 147 Abs. 6 AO zur Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung ist nach dem unverhältnismäßig.

Anmerkung:

Die Aufforderung des Finanzamts, einen Datenträger nach GDPdU zu Beginn der Prüfung zu überlassen, lässt nach Auffassung des Finanzgerichts nicht erkennen, wo Datenzugriff und Auswertung erfolgen soll, etwa nur bei der Klägerin oder auch im Finanzamt. Die Aufforderung enthalte auch keine Regelung darüber, ob, wo und wie lange die durch die Überlassung des angeforderten Datenträgers erhaltenen Daten gespeichert werden sollen. Der Verweis auf die GDPdU in dem streitge...