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NWB Nr. 39 vom Seite 3205

Aktuelles

Bundesrat stimmt Flutopfersolidaritätsgesetz und Änderungsverordnung zur Arbeitsentgeltverordnung zu

Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung vom dem Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds ”Aufbauhilfe” (Flutopfersolidaritätsgesetz) sowie der Verordnung zur Änderung der Arbeitsentgeltverordnung zugestimmt.

Das Flutopfersolidaritätsgesetz sieht insbesondere eine Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform um ein Jahr vor. Das bedeutet, dass unter anderem die für den Veranlagungszeitraum 2003 vorgesehene Senkung des Eingangssteuersatzes von bisher 19,9 v. H. auf 17 v. H. und des Höchststeuersatzes von bisher 48,5 v. H. auf 47 v. H. mit entsprechender Änderung des Tarifverlaufs sowie die Anhebung des Grundfreibetrags von bisher 7 235 € auf 7 426 € erst ab dem Veranlagungszeitraum 2004 gelten. Darüber hinaus wird der Körperschaftsteuersatz für den Veranlagungszeitraum 2003 um 1,5 Prozentpunkte auf 26,5 v. H. angehoben. Bund und Länder einschließlich ihrer Gemeinden stellen die durch diese Maßnahmen zu erwartenden Mehreinnahmen einem neu einzurichtenden Aufbauhilfefonds zur Verfügung. Der Fonds wird mit insgesamt bis zu ca. 7,...