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NWB Nr. 4 vom Seite 169

Entwurf der ErbStR 2019 veröffentlicht

[i] BMF, Schreiben v. 20.12.2018 - IV C 7 - S 3715/17/10001 :001 Das BMF hat den fachlich mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts 2019 (ErbStR 2019) veröffentlicht. Die ErbStR 2011 v.  (BStBl I Sondernummer 1/2011 S. 2) sollen durch den Entwurf aufgehoben werden.

Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung, insbesondere zur Neuregelung der Verschonung für unternehmerisches Vermögen zum durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des (BGBl 2016 I S. 2464). Die ErbStR 2019 werden grundsätzlich weder begünstigende noch belastende Wirkung entfalten.

Hinweis:

[i] ErbStR-E aufrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de Der Entwurf der ErbStR 2019 kann für eine Übergangszeit in einer Leseversion auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) eingesehen werden.

Die Verbände erhalten bis zum die Gelegenheit, zu dem Entwurf schriftlich Stellung ...