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Aktuelles
Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
Das Gesetz zur erleichterten Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. (BGBl 2002 I S. 2787) ist ein zentraler Beitrag zum Kampf für mehr Arbeitsplätze. Die wichtigsten neuen Regelungen ab dem sind:
Die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft werden gestärkt. Im Baubereich haften künftig Generalunternehmen, wenn von ihnen direkt beauftragte Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Für Subunternehmer der zweiten Stufe (Subsubunternehmer) haftet der Generalunternehmer nur dann, wenn er einen Strohmann als ersten Subunternehmer zwischengeschaltet hat.
Wer gegen die Vorschriften über illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit verstößt, muss mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Dauer von bis zu drei Jahren rechnen.
Die Zusammenarbeit aller Behörden, die an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung beteiligt sind, wird erheblich verbessert. Bestehende Hindernisse in der Zusammenarbeit werden abgebaut. Mitwirken bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung werden in Zukunft auch die Sozialhilfeträger und die für die Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden. Sie werden in den Informatio...