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Aktuelles
Fünftes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes, das erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens den Zusatz ”und zur Änderung von Steuergesetzen” erhalten hat, ist am vom Bundesrat verabschiedet worden. Das Gesetz zielt im Kern darauf ab, Inhalte und Abläufe der Aus- und Fortbildung der Steuerbeamten an geänderte Anforderungen in der Steuerverwaltung anzupassen. Hier ist vor allem auf die Verlängerung der für die Laufbahn des gehobenen Dienstes vorgesehenen Fachstudien von 18 auf 21 Monate bei unverändert bleibender Gesamtstudiendauer hinzuweisen. Wie allerdings die Ergänzung des Titels verrät, liegen die Schwerpunkte des Gesetzes nicht auf einer Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes, sondern auf Änderungen von insgesamt elf Steuergesetzen. Folgende Änderungen wurden beschlossen (redaktionelle Anpassungen werden nicht aufgeführt):
I. Einkommensteuergesetz
1. Anteilige Abzüge (§ 3c EStG)
Mit der Änderung des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz ist der Regelungsinhalt des bisherigen Satzes 2 entfallen, was nicht beabsichtigt war. Der ursprüngliche Satz 2 ist deshalb wieder angefügt worden. Außerdem werden die Abzugsmöglichkeiten von Aufwendungen im Zusammenhang...