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StuB 2/2019 S. 92
Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG
Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG bekannt gemacht ( NWB ZAAAH-02088).