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Aktuelles
Übertragung der einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Versorgungszusage bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 65 Satz 2 EStG
Um bei Einstellung der Betriebstätigkeit die Liquidation einer Kapitalgesellschaft (nicht hingegen die Veräußerung) zu ermöglichen, können nach § 4 Abs. 3 BetrAVG Versorgungsversprechen des Arbeitgebers in Form von Direktzusagen oder Zusagen, die über eine Unterstützungskasse erbracht werden sollen, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers oder Versorgungsempfängers auf eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen übertragen werden. Die Leistungen des Arbeitgebers bzw. der Unterstützungskasse an die Pensionskasse bzw. das Lebensversicherungsunternehmen sind dann nach § 3 Nr. 65 Satz 2 EStG steuerfrei. Deren Leistungen gehören zu der Einkunftsart, zu der die entfallenden Leistungen gehören würden. In der Regel liegt Arbeitslohn vor, so dass der LSt-Abzug vorzunehmen ist.
Nach der bisherigen Auffassung galt diese Steuerbefreiung nicht für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, da er regelmäßig selbst bestimmt, ob das Unternehmen liquidiert wird und es folglich in seinem eigenen Interesse liegt, die ihm zustehende Versorgungsanwarts...