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NWB Nr. 18 vom Seite 1333

Aktuelles

Steuerabzug für ausländische Künstlerinnen und Künstler

Zur Auslegung der besonderen Milderungsregelung (Staffeltarif) beim Steuerabzug für ausländische Künstlerinnen und Künstler erklärt das Bundesministerium der Finanzen (Pressemitteilung vom ):

Durch das Steueränderungsgesetz 2001 wurde das Steuerabzugsverfahren bei Auftritten ausländischer Künstler mit einer Milderungsregelung versehen und der vorzunehmende Steuerabzug abhängig von der Höhe der Vergütung gestaffelt. Danach gilt für Vergütungen bis zu 250 € zunächst eine Freigrenze. Vergütungen bis zu 500 € unterliegen einem Steuerabzug von 10 v. H. und Vergütungen bis zu 1 000 € von 15 v. H. Erst für höhere Vergütungen beträgt der Abzug 25 v. H. Treten mehrere Künstler zusammen auf, z. B. in einem kleineren Ensemble, gilt die Milderungsregelung für jeden Künstler.

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich zur Anwendung dieser Neuregelungen auf Folgendes verständigt:

Die Milderungsregelung gilt für jeden einzelnen Auftritt. Sie ist tages- und veranstalterbezogen. Das heißt, sie gilt für alle Auftritte an einem Tag, die mit einem Veranstalter durchgeführt werden. Werden an einem Tag Veranstaltungen mit...