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FG Hamburg 05.03.2018 3 K 205/15, BBK 2/2019 S. 55

Buchführung | Quantilsmethode als Schätzung zulässig

Nach dem FG Hamburg kann die Quantilsmethode eine zulässige Schätzungsmethode sein, wenn andere Schätzungsmethoden im konkreten Fall nicht möglich sind.

Im Streitfall ging es um ein griechisches Restaurant, das seinen Gewinn durch EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG ermittelte. Die Buchführung war in mehrfacher Hinsicht formell und materiell fehlerhaft, weil z. B. Erlöse nicht vollständig erfasst worden waren und Programmierprotokolle für die Kasse nicht [i]Programmierprotokolle fehltenvorgelegt wurden.

Eine Geldverkehrsrechnung als Schätzungsmethode schied aus, weil die Geldflüsse und Vermögenszuwächse nicht feststellbar waren. Eine Ausbeutekalkulation war [i]Geldverkehrsrechnung und Ausbeutekalkulation nicht möglichnicht möglich, da die Speisekarten nicht vorgelegt wurden. Das FG hielt deshalb eine Quantilsschätzung für zulässig.

Hinweis:

Der [i]BFH steht Quantilsschätzung kritisch gegenüberBFH hat sich in einem AdV-Beschluss gegenü...