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FG Hamburg 13.08.2018 2 V 216/17, BBK 2/2019 S. 54

Buchführung | Buchführungsfehler beim Döner-Imbiss

Die Buchführung eines bilanzierenden Döner-Imbissbetreibers ist nicht ordnungsgemäß i. S. von § 146 AO, wenn die folgenden Mängel festgestellt werden:

  • Die Anweisungen zur Kassenprogrammierung sowie die Programmierprotokolle fehlen [i]Fehlen der Programmierprotokolleweitgehend. Dies stellt einen formellen Fehler dar, der bei einem bargeldintensiven Betrieb gewichtig ist und zur Schätzung berechtigt.

  • Die Geschäftsvorfälle werden nicht einzeln aufgezeichnet, obwohl die eingesetzten PC-Kassensysteme [i]Keine Einzelaufzeichnunghierzu in der Lage sind. Der Unternehmer kann sich daher nicht auf Unzumutbarkeit der Einzelaufzeichnung berufen.

  • Eine [i]Auswertung der ÜberwachungskameraAuswertung der im Döner-Imbiss eingesetzten Überwachungskameras zeigt, dass diverse Mitarbeiter Geld in die Kasse einlegen und entnehmen, ohne dies in der Kasse aufz...