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Der Regierungsentwurf eines Brexit-Steuerbegleitgesetzes
Am hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz − Brexit-StBG-E) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält in insgesamt zehn Artikeln Einzelmaßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen des deutschen Steuer- und Finanzmarktrechts.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Ziel des Gesetzentwurfs: [i]Wahrung des Status quoZiel der insgesamt auf vier Artikel verteilten steuerlichen Regelungen ist es, in bestimmten Bereichen der Unternehmensbesteuerung sowie der Riester-Förderung, in denen der Brexit ohne weiteres eigenes Zutun des Steuerpflichtigen eine als unangemessen erachtete Rechtsfolge auslösen würde („Brexit als schädliches Ereignis“), den betroffenen Steuerpflichtigen Bestandsschutz zu gewähren und Rechtssicherheit zu schaffen („Wahrung des Status quo“). Entsprechendes gilt für den Großteil der finanzmarktrechtlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs (sechs Artikel). Eine Ausnahme bildet die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Regelung zur Lockerung des Kündigungsschut...