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Publikums-KG | Erstattungsanspruch eines Kommanditisten
Auch der auf § 110 Abs. 1 HGB gestützte Anspruch eines Publikumskommanditisten gegen die Fondsgesellschaft auf Erstattung einer Zahlung an eine Gesellschaftsgläubigerin wird in der Liquidation der Gesellschaft zu einem unselbständigen Posten der Auseinandersetzungsrechnung.
Der klagende Kommanditist (K) ist an der Gesellschaft [i]Haack, Publikumsgesellschaft, infoCenter NWB UAAAD-82352 mit einer Einlage von 250.000 DM beteiligt. In den Folgejahren erhielt er gewinnunabhängige Ausschüttungen. Im Jahr 2011 nahm ihn die S-AG als Hauptgläubigerin der Gesellschaft auf Zahlung in Höhe von 44.418,48 € in Anspruch (vgl. § 172 Abs. 4 HGB). Anfang 2014 zahlte K diesen Betrag. Nach Ansicht des Gerichts hat er zwar deswegen einen Erstattungsanspruch gegen die KG. Diesen Anspruch kann er jedoch nicht (mehr) isoliert durchsetzen, nachdem die KG mit Gesellschafterbeschlüssen vom