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BFH 22.08.2018 II R 51/15, NWB 3/2019 S. 84

Bewertungsrecht | Zinslos gestundete Zugewinnausgleichsforderung – Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die unverzinsliche lebenslängliche Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung ist im Hinblick auf den gewährten Nutzungsvorteil eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung. (2) Wird der ausgleichsverpflichtete Ehegatte beim Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten dessen Alleinerbe, steht der fingierte Fortbestand von Zugewinnausgleichsforderung und -verbindlichkeit nach § 10 Abs. 3 ErbStG der Berichtigung des Kapitalwerts des als Vorerwerb anzusetzenden Nutzungsvorteils nicht entgegen.

Anmerkung:

Der Erbe hatte mit seiner im Jahr 2009 verstorbenen Ehefrau (deren Alleinerbe er war) am den Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet. Die sich ergebende Zugewinnausgleichsforderung der Ehefrau in Höhe von 375.823,95 € ...