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Bescheinigung für Handel auf Online-Plattformen
[i]BMF-Schreiben v. 17.12.2018 NWB FAAAH-03836 Das BMF hat u. a. die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) i. S. von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG, die dem Unternehmer als Nachweis gegenüber dem Marktplatzbetreiber dient, dass er steuerlich registriert ist, veröffentlicht ( NWB FAAAH-03836).
[i]Robisch/Greif, NWB 37/2018 S. 2682Durch Art. 9 Nr. 7 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (BGBl 2018 I S. 2338) ist § 22f UStG – Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – mit Wirkung zum in Kraft getreten. [i]Hörster, NWB 1-2/2019 S. 20, 24 ff.Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes i. S. von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen. Dazu gehört auch das Beginn- und Enddatum der Gültigkeit der dem liefernden Unternehmer vom zuständigen Finanzamt erteilten Bescheinigung über dessen (umsatz-)steuerliche Erfassung.
[i]VordruckmusterFür diesen Nachweis hat das BMF die Vo...