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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 16 | JStG 2018: Steuerbefreiung für verbilligte oder kostenlose Job-Tickets ab 2019

Zuschüsse, Sachbezüge und Leistungen Dritter, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers gelten, sind ab 2019 steuer- und sozialversicherungsfrei. Unschädlich ist es, wenn die Job-Tickets auch für Privatfahrten genutzt werden können. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Auch die Steuerbefreiung für Job-Tickets nach § 3 Nr. 15 EStG haben wir dem Bundesrat zu verdanken. Nach der Neuregelung im Jahressteuergesetz 2018 müssen Arbeitnehmer ab 2019 bei verbilligten oder kostenlosen Job-Tickets die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Auch Zuschüsse des Arbeitgebers zum Erwerb von Fahrausweisen für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr sind begünstigt. Damit sollen Arbeitnehmer angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen – mit entsprechend positiven Auswirkungen auf Schadstoff- und Verkehrsbelastungen. Der geldwerte Vorteil ist auch sozialversicherungsfrei.

Begünstigt sind Zuschüsse, Sachbezüge und Leistungen Dritter, die zusätzlich zum ohnehin ge...