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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 11 | Kleinunternehmerregelung: Keine mehrfache Anwendung bei Aufspaltung einer Tätigkeit

Gründet ein Steuerberater Tochtergesellschaften um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können und gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Empfängern ohne Umsatzsteuer tätig zu werden, liegt nach einem aktuellen Urteil des BFH eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor, die zu ihrer Versagung führt. Bei künstlichen Aufspaltungen kann sich ein Unternehmen nicht auf § 19 UStG berufen.

Über einen interessanten Fall zur Umsatzsteuer musste der XI. Senat des Bundesfinanzhofs entscheiden. Ein Steuerberater hatte Tochtergesellschaften gegründet. Mit dem Ziel, jeweils unter der Grenze für Kleinunternehmer zu bleiben. Auf diese Weise wollte er Buchführungsleistungen ohne Umsatzsteuer an die Mandanten erbringen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wie z. B. Ärzte oder Kleinunternehmer.

Der BFH hat dabei nicht mitgespielt. Zwar habe ein Steuerpflichtiger auch aus umsatzsteuerlicher Sicht das Recht, seine Tätigkeit so zu gestalten, dass sich seine Steuerschuld in Grenzen hält. Es liege im Streitfall aber eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor, die zu ihrer Versagung führt. Obwohl formal die Umsatzgrenzen eingehal...