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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 10 | Umsatzsteuer: Preisgelder, die von einer Platzierung abhängig sind, stellen kein Entgelt dar

Die Teilnahme an einem Pferderennen ist nicht umsatzsteuerbar, wenn dem Eigentümer der Rennpferde lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird. Mit dieser Entscheidung hat sich der BFH der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen, wonach die Teilnahme an einem Wettbewerb grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung darstellt. Etwas anderes gilt nur, wenn für die Teilnahme ein Antrittsgeld oder eine andere unmittelbare Vergütung gezahlt wird.

Die Teilnahme an einem Pferderennen ist nicht umsatzsteuerbar, wenn dem Eigentümer der Rennpferde lediglich ein Preisgeld gezahlt wird, das von einer Platzierung abhängig ist. – Mit dieser Entscheidung hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs seine bisherige Sichtweise geändert. Die Richter des BFH schließen sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an. Danach stellt die Teilnahme an einem Wettbewerb grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung dar. Etwas anderes gilt nur, wenn für die Teilnahme ein Antrittsgeld gezahlt wird oder eine andere unmittelbare Vergütung.

Das Urteil ist auch von Bedeutung für die Steuerbarkeit von anderen Tätigkeiten, bei denen das Entgelt ungewiss ist. Dazu gehört...