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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 08 | Umsatzsteuer: Rechnungen für Vorsteuerabzug nicht zwingend erforderlich

Der EuGH vertritt in einer aktuellen Entscheidung erstmals die Auffassung, dass die Vorlage von Rechnungen für den Vorsteuerabzug nicht zwingend erforderlich ist. Die strikte Anwendung des formellen Erfordernisses, Rechnungen vorzulegen, verstoße gegen den Neutralitätsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Es genüge, wenn durch objektive Nachweise belegt wird, dass die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugsrechts erfüllt sind.

Auch zur Umsatzsteuer haben wir einige interessante Urteile ausgewählt. Von großer praktischer Bedeutung ist vor allem eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Die Luxemburger Richter sind zu dem Ergebnis gekommen: Die Vorlage von Rechnungen ist für den Vorsteuerabzug nicht zwingend erforderlich. Für Unternehmer, denen die Finanzbehörden mangels Rechnungen den Vorsteuerabzug verwehrt haben, eröffnen sich dadurch vollkommen neue Möglichkeiten.

Die strikte Anwendung des formellen Erfordernisses, Rechnungen vorzulegen, verstößt – so der EuGH – gegen die Grundsätze der Neutralität und der Verhältnismäßigkeit. Es genüge, wenn Unternehmer durch objektive Nachweise belegen können, dass die materiellen Voraussetzungen für einen Abz...