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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 28 | Mindestlohn: Regelungen gelten auch für ausländische Transportunternehmen

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass das deutsche MiLoG auch auf ausländische Transportunternehmen und ihre nur kurzfristig in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar ist. Die vom FG zugelassene Revision wurde eingelegt. Der VII. Senat des BFH wird sich daher mit diesem Thema befassen. Fraglich ist, ob die Anwendung des Mindestlohngesetzes mit europäischen Recht vereinbar ist. Das FG hatte dies bejaht.

Eine letzte Information haben wir noch für Sie.

Das FG Baden-Württemberg hatte im letzten Jahr entschieden: Das deutsche Mindestlohngesetz ist auch anwendbar auf ausländische Transportunternehmen und ihre nur kurzfristig in Deutschland eingesetzten Fahrer.

Jetzt ist bekannt geworden: Die vom FG zugelassene Revision wurde eingelegt. Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs wird sich daher mit diesem Thema befassen. Fraglich ist, ob die Anwendung des Mindestlohngesetzes mit EU-Recht vereinbar ist. Das FG Baden-Württemberg hatte dies bejaht.