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NWB AKTUELLES 23/2001
Besteuerung von Aktienoptionen als Arbeitslohn
Im Rahmen moderner Vergütungssysteme räumen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern vielfach nicht handelbare Optionen auf den späteren Erwerb von Aktien (”stock options”) zu einem bestimmten Übernahmepreis ein. Gegenstand der steuerlichen Diskussion ist in diesem Zusammenhang vor allem die Frage danach, zu welchem Zeitpunkt dem begünstigten Arbeitnehmer der in solchen Optionen liegende Wert zufließt, ob im Zeitpunkt ihrer Gewährung (sog. Anfangsbesteuerung) oder aber im Zeitpunkt ihrer Realisierung (sog. Endbesteuerung).
Der I. Senat des BFH hat sich durch Urteile v. - I R 100/98 und I R 119/98 (s. NWB EN-Nr. 724/2001 und NWB EN-Nr. 725/2001) für die sog. Endbesteuerung entschieden. Im Zeitpunkt der Gewährung des Optionsrechts werde lediglich eine Chance eingeräumt. Erst die Ausübung der Option führe zum Zufluss eines geldwerten Vorteils, vorausgesetzt, der Kurswert der Aktien übersteige den Übernahmepreis. Dieser Unterschiedsbetrag sei zu besteuern.
Allerdings werde das Optionsrecht regelmäßig nicht gewährt, um dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen abzugelten. Ziel der Optionseinräumung sei vielmehr eine zusätz...