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FG Düsseldorf 06.12.2017 2 K 1289/15 H, IWB 1/2019 S. 3

FG Düsseldorf | Beschränkte Steuerpflicht für Zinszahlungen aus Wandelanleihen

Zinsen aus Wandelanleihen sind im Inland nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a letzter Halbsatz EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn der Schuldner dieser Kapitalerträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat. Das gilt auch dann, wenn über die Wandelanleihen Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind. Die Ausnahmeregelung des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG greift nicht ein.

Hinweis:

Im Streitfall begab ein Inländer [i]Gericht entscheidet nicht mit der Literaturmeinung und verneint Erfordernis eines zusätzlichen InlandsbezugsSchuldverschreibungen an die im Ausland ansässige Klägerin. Die Schuldverschreibungen begründeten nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeiten mit jederzeitigem Wandlungsrecht in Inhaberaktien. In den Jahren 2012 und 2013 standen der Klägerin Zinsansprüche zu. Der Schuldner berücksichtigte diese Zinserträge nicht in den Kapitalertragsteueranmeldungen. Das Finanzamt erließ Haftungsbescheide über die in den Jahren 2012 und 2013 nicht einbehalten...