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3D-Druck: Der Gesetzgeber baut auf eine Spät-Schicht
Fertigung und digitale Fertigungsvorlagen im Abgleich mit UrhG, DesignG, PatG, MarkenG und UWG
Der 3D-Druck ist in vielen Unternehmen bereits angekommen – von den Fachgerichten jedoch lassen die ersten richtungsweisenden Entscheidungen noch auf sich warten. Dabei sind die für den 3D-Druck maßgeblichen Rechtsgebiete und Rechtsprobleme äußerst vielfältig. Dieser Beitrag geht zunächst auf einzelne Aspekte der betroffenen Rechtsgebiete des Immaterialgüterrechts ein und stellt sodann die aktuelle Position des Gesetzgebers sowie einen Ausblick auf Gesetzesänderungen dar, die sich auf die rechtliche Beurteilung des 3D-Drucks auswirken (können).
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Neue technische Verfahren und „altes“ Recht
[i]Additives FertigungsverfahrenBeim dreidimensionalen Druck handelt es sich um ein sog. additives Fertigungsverfahren, also um einen Prozess, bei dem anhand von digitalen 3D-Konstruktionsdaten durch das Auftragen von Material schichtweise ein Bauteil modelliert wird. Der Begriff „3D-Druck“ wird in der Praxis synonym für „additive Fertigung“ verwendet. Dabei werden derzeit unterschiedliche Verfahren angewandt, die als 3D-Druck gelten, und als Material überwiegend Kunststoffe, Metall, Verbundwerkstoffe sowie Keramiken eingesetzt.
[i]Schutz der digitalen Vorlagen für den Ersteller essenziellDer 3D-Druck zeic...