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Grunderwerbsteuer | Ordnungsgemäße Anzeige i. S. des
§ 16 Abs. 5 GrEStG
Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom NWB MAAAE-48991 (BStBl 2013 I S. 1277), nach denen die Grundsätze des NWB GAAAE-12678 (BStBl 2013 II S. 830) nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden sind, werden aufgehoben ( NWB WAAAH-00054).
Hintergrund: Mit Urteil vom - II R 51/11 NWB GAAAE-12678 (BStBl 2013 II S. 830) hat der BFH entschieden, dass die Anzeige eines Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 2a GrEStG nur dann ordnungsgemäß i. S. des § 16 Abs. 5 GrEStG ist, wenn ihr u. a. diejenigen Rechtsvorgänge eindeutig und vollständig entnommen werden können, die den Tatbestand nach § 1 Abs. 2a GrEStG ausgelöst oder zur Tatbestandsverwirklichung beigetragen haben. Grundstücksbezogene Angaben sind nicht erforderlich.