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Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 AO i. V. mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem
Der IX. Senat des BFH hat am - IX B 21/18 NWB RAAAG-83530 (BStBl 2018 II S. 415 = Kurzinfo StuB 2018 S. 415 NWB BAAAG-84944) in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz Zweifel an der Verfassungskonformität des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem geäußert und deshalb die Vollziehung eines Bescheids über Nachforderungszinsen nach § 233a AO gem. § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO ausgesetzt.
Nach Auffassung des IX. Senats des BFH begegnet die Zinshöhe in § 233a AO i. V. mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO durch ihre realitätsferne Bemessung im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz und das Übermaßverbot für Verzinsungszeiträume ab dem schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz gem. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO überschreite angesichts einer zu dieser Zeit bereits eingetretenen strukturellen und nachhaltigen ...