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Umsatzsteuer | Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG
Werden von mehreren Gesellschaften gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern inhaltsgleiche Buchführungsleistungen deshalb nacheinander erbracht, um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, liegt eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor, die zu ihrer Versagung führt (Bezug: § 19 Abs. 1 UStG; § 42 AO).
(1) Nach § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer von Unternehmern, deren in § 19 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 UStG bezeichneter Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird, nicht erhoben. Die wie eine Steuerbefreiung wirkende Regelung des § 19 Abs. 1 UStG beruht auf Art. 281 ff. der MWStSystRL und ist als eine nicht vollständi...