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StuB Nr. 1 vom Seite 44

Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis

StB Michael Seifert, Troisdorf

Die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis (§ 18 Abs. 3 i. V. mit § 34 EStG) setzt nach dem NWB TAAAH-00820 (DB 2018 S. 2968 = Kurzinfo StuB 2018 S. 886 NWB SAAAH-01720) voraus, dass der Stpfl. die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen (insbesondere den gesamten Mandantenstamm) entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt. Hierzu muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellen.

Praxishinweis

Neu und klarstellend hat der BFH entschieden, eine Wiederaufnahme der früheren Tätigkeit innerhalb der Karenzzeit verhindere den uneingeschränkten und definitiven Übergang des Mandantenstamms und Praxiswerts auch dann, wenn sie nicht beabsichtigt war ( Korn, NWB 2018 S. 3800 NWB GAAAH-02158). Im Urteilsfall nahm der Kläger eine Tätigkeit in eigener Kanzlei wiederum auf, weil es zu einem Zerwürfnis mit der Praxiserwerberin gekommen war.