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FG Hamburg 31.07.2018 6 K 192/17, NWB 1/2019 S. 10

Einkommensteuer | Kindergeld für ein erkranktes, weiterhin ausbildungswilliges Kind

Das FG Hamburg ist mit Urteil v.  den Regelungen in der Dienstanweisung der Familienkassen (A 17.2 DA-KG) entgegengetreten. Es sei nicht erforderlich, dass eine Erklärung des Kindes, aus der sich ergibt, dass das Kind plant, sich nach seiner Genesung zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn zu bewerben bzw. die Ausbildung fortzuführen, bereits vorab vorgelegt wird. Das Finanzgericht geht davon aus, dass es sich bei diesen Regelungen in der Dienstanweisung zum Kindergeld lediglich um verwaltungsökonomische Regelungen handelt. Die Ausbildungswilligkeit sei – so das FG Hamburg – eine Tatsache, die vom Finanzgericht nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen sei. Es sei daher nicht schädlich, dass das voraussichtliche Ende der Erkrankung vom Arzt zunächst nicht mitgeteilt worde...