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Der Kaufvertrag
Das allgemeine Vertragsrecht stellt die Rechtsgrundlage des Kaufvertrages dar. Es ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch dokumentiert. Ob es um Verbrauchsmaterial, medizinische Geräte, Medikamente oder Büromaterial geht, bei der Beschaffung liegt i. d. R. ein Kaufvertrag vor. Die wichtigste Rechtsquelle für den Kaufvertrag findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als maßgebliche Rechtsnorm des Privatrechtes.
Anfrage und Angebot
Bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird, muss ein entsprechender Lieferant gefunden werden. Als Informationsquelle für bestehende oder neue Lieferbeziehungen können die praxisinterne Lieferantenkartei bzw. -datei, ein Branchenverzeichnis wie z. B. die Gelben Seiten, das Internet, ein Vertreterbesuch, ein Messebesuch oder Werbeanzeigen in Zeitungen etc. nützlich sein. Bestehende feste Lieferverträge (Rahmenverträge) sind zu beachten.
Ist die Lieferantenauswahl getroffen, wird eine Anfrage gestellt. Hier wird zwischen einer unbestimmten und einer bestimmten Anfrage unterschieden. Eine unbestimmte Anfrage erbittet Informationen über das Sortiment und die Liefer- bzw. Zahlungsbedingungen des Anbieters, eine bestimmte Anfrage fordert Informationen über e...