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NWB Nr. 34 vom Seite 3107

NWB AKTUELLES 34/2000

Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes durch das Steuersenkungsgesetz

Das bisherige KSt-System wird durch die Einführung eines einheitlichen, definitiven KSt-Satzes und die Ersetzung des Anrechnungsverfahrens durch das sog. Halbeinkünfteverfahren grundlegend reformiert. Danach werden auf der Ebene der Körperschaften sowohl thesaurierte als auch ausgeschüttete Gewinne mit einem einheitlichen definitiven KSt-Satz in Höhe von 25 v. H. belastet. Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungen des KStG durch das StSenkG tabellarisch zusammengestellt (vgl. , S 2000 - 9 - St 22 - 31). Ein ausführlicher Aufsatz zu den Änderungen im KSt-Recht folgt in Kürze.


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§ 8a KStG     Die unschädlichen Fremdkapital-/Eigenkapitalrelationen bei
              Gesellschafter-Fremdfinanzierungen werden reduziert auf das
              - 1,5-fache (bisher 3-fache) des anteiligen Eigenkapitals
                für operative Unternehmen und
              - 3-fache (bisher 9-fache) des anteiligen Eigenkapitals für
                Holdinggesellschaften.
§ 8b KStG     Beteiligungen an anderen Körperschaften. Das bisherige
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