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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 06 | Umsatzsteuer: Ausgleichszahlungen bei Umwandlung von Dauergrünland unterliegen der Regelbesteuerung

Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland zu ermöglichen (sog. Verkauf von Ackerstatusrechten), unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung. Wie die OFD Frankfurt/M. in einer Verfügung berichtet, ist diese Auffassung der Verwaltung vom BFH bestätigt worden. Es handelt sich demnach um keine landwirtschaftliche Dienstleistung.

Betreuen Sie Landwirte? – Dann ist möglicherweise eine Verwaltungsanweisung der OFD Frankfurt am Main zur Umsatzsteuer für Sie interessant. Es geht um die Umwandlung von Dauergrünland. Landwirte sprechen hier von einem Umbruch.

Es geht insbesondere um Mähwiesen und Streuwiesen sowie um Weiden. Diese Grünlandflächen werden zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Futtermitteln genutzt sowie zur Gewinnung von Biomasse für die Erzeugung von Energie. Sie haben darüber hinaus eine große Bedeutung für den Naturschutz. Der Flächenanteil des Grünlands hat jedoch über die Jahre abgenommen. Grünland wird häufig in Ackerland umgewandelt und intensiv bewirtschaftet. Dies hat negative Folgen für die Art...