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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 03 | Steuerbefreiung: Weiterleitung des Entlastungsbetrags für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege

Nach § 45b SGB XI haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag i. H. von bis zu 125 € monatlich. Erhält ein Pflegebedürftiger diesen Entlastungsbetrag und leitet ihn an die pflegende Person weiter, so wird der Sachverhalt von § 3 Nr. 36 EStG erfasst. Nach dieser Vorschrift sind Einnahmen für bestimmte Pflegeleistungen bis zur Höhe des Pflegegelds steuerfrei. Es muss sich um Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung handeln.

Die OFD Frankfurt am Main hat sich in einer Verfügung mit der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 36 EStG befasst.

Nach dieser Vorschrift sind Einnahmen für bestimmte Pflegeleistungen steuerfrei – bis zu der Höhe des Pflegegelds. Es muss sich um Leistungen zur Grundpflege handeln oder zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist zudem, dass die Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen erbracht werden. Oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz ist ab 2017 ein neuer Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege eingeführt worden – i. H. von bis zu 125 € monatlich. Diese...