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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 24 | Sonstige Einkünfte: Keine Steuerbefreiung bei Thüringen-Stipendium für Assistenzärzte

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG kann für das Thüringen-Stipendium für Assistenzärzte nicht gewährt werden. Dem steht die Verpflichtung zu einer Arbeitnehmertätigkeit entgegen. Da die Zahlungen keiner bestimmten Berufstätigkeit zugeordnet werden, handelt es sich nach Auffassung der Verwaltung um sonstige Einkünfte. Diese Sichtweise hat das FG Thüringen bestätigt. Die dagegen eingelegte Revision ist beim BFH anhängig.

Zu der Steuerbefreiung für Stipendien nach § 3 Nr. 44 EStG ist beim Bundesfinanzhof ein Verfahren neu anhängig. Konkret geht es um die Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen.

Um junge Ärzte an den Freistaat Thüringen zu binden, können Ärzte in Weiterbildung, die in Deutschland den Facharzt für Innere Medizin und für Allgemeinmedizin oder den Facharzt für Augenheilkunde absolvieren, ein Stipendium erhalten. Verpflichten sich die Assistenzärzte unmittelbar nach der Facharztprüfung für mindestens vier Jahre an der vertragsärztlichen Versorgung in Thüringen teilzunehmen, erhalten sie für die Dauer von maximal 60 Monaten bis zu 250 € monatlich, alternativ einen Einmalbetrag von maximal 15.000 €.

Für das Stipendium kann nach der Auffassung der Finanzverwaltung keine ...