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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 16-20 | Internationales Steuerrecht: Behandlung von Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen

Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer ins Ausland entsenden oder ausländische Arbeitnehmer im Inland aufnehmen, müssen stets prüfen, in welchem Staat der Arbeitslohn zu versteuern ist. Es kommen sowohl der Ansässigkeitsstaat als auch der Tätigkeitsstaat in Betracht. Welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, richtet sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen DBA. Das BMF hat seine umfangreiche Verwaltungsanweisung hierzu aktualisiert. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand.

Die steuerliche Behandlung von Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen ist dieses Mal unser Thema des Monats. Das Bundesfinanzministerium hatte im letzten Jahr das einschlägige BMF-Schreiben hierzu aktualisiert. Wir bringen Sie jetzt auf den neuesten Stand. Im Original umfasst die Verwaltungsanweisung allerdings 97 Seiten. Da versteht es sich von selbst, dass wir nicht auf alle Aspekte eingehen können. Wir beschränken uns auf einen kompakten Überblick zu wichtigen Änderungen und Ergänzungen.

Der Hintergrund ist Ihnen vertraut: Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, müssen stets prüfen: In welchem Staat ist der Arbeitslohn zu versteuern? Gleiches gilt, ...