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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 15 | Sozialversicherung: Leistungen zur Existenzgründung als gewichtiges Argument für Selbständigkeit

Ein gewichtiges, gegen eine abhängige Beschäftigung sprechendes Indiz kann nach einem aktuellen Urteil des LSG Baden-Württemberg die Tatsache sein, dass die Agentur für Arbeit Leistungen zur Existenzgründung bewilligt hat. Denn die Gewährung eines Gründungszuschusses setzt voraus, dass der Bezieher dieser Leistung beabsichtigt, die Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit zu beenden.

Ist ein Veranstaltungstechniker Arbeitnehmer? Oder ist er selbständig tätig und muss daher keine Sozialversicherung zahlen? – Diese Frage musste jüngst das LSG Baden-Württemberg klären. Die Stuttgarter Richter bejahten im Streitfall die Selbständigkeit. Das Urteil kann Ihnen gut als Argumentationshilfe dienen, wenn der zu Beurteilende Leistungen zur Existenzgründung erhält.

Das LSG hat nämlich entschieden: Die Tatsache, dass die Agentur für Arbeit Leistungen zur Existenzgründung bewilligt hat, ist ein gewichtiges Indiz, das gegen eine abhängige Beschäftigung spricht. Denn die Gewährung eines Gründungszuschusses setzt voraus, dass der Bezieher dieser Leistung beabsichtigt, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Und zwar durch die Aufnahme einer hauptberuflichen selbständi...