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BBK Nr. 1 vom Seite 41

Zur neuen Wesentlichkeit im IFRS-Abschluss

Prof. Dr. Carsten Theile

[i]Fischer, Neufassung des Wesentlichkeitsbegriffs und Anwendungshinweise, PiR 10/2017 S. 323 NWB PAAAG-58908 Am hat das IASB ein Amendment zu IAS 1 und IAS 8 mit dem Titel „Definition of Material“ veröffentlicht. Verändert werden die bisherigen (gleich lautenden) Definitionen der Wesentlichkeit aber nicht nur in den beiden Standards. Das IASB hat die Änderungen gleich für sämtliche Dokumente übernommen: im Conceptual Framework 2010 und 2018 (kurz: CF 2010 bzw. CF 2018) sowie im IFRS Practice Statement 2 „Making Materiality Judgements“ aus dem Jahr 2017 (kurz: PS 2). Die Änderungen sind vorbehaltlich ihrer EU-Übernahme für Abschlüsse in Geschäftsjahren ab anzuwenden. Der Beitrag stellt die Neufassung des Wesentlichkeitsbegriffs vor und geht auf mögliche Anwendungsfälle ein.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Bedeutung des Wesentlichkeitsgrundsatzes

[i]Informationsüberflutung bei den Anhangangaben Seit vielen Jahren beklagen Abschlussadressaten den information overload: Weil die Standards es so fordern, enthalten IFRS-Abschlüsse eine Unmenge an Anhang-Angaben, so dass der Leser den Wald vor lauter Bäumen kaum noch sehen kann. Dabei wäre es so einfach, Abhilfe zu schaffen. Das IASB könnte ja die Axt anlegen und das selbst geschaffene Anhang-Angabe-Pflicht(un)wesen durchforsten. Doch das Gegenteil ist...