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NWB AKTUELLES 4/99
Umsatzsteuerliche Behandlung der privaten Kfz-Nutzung
I. Bisherige Verwaltungsauffassung
Die private Nutzung eines dem unternehmerischen Bereich zugeordneten Kfz stellt einen Leistungseigenverbrauch i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b UStG dar. Als Bemessungsgrundlage sind nach bisherigem Recht gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG die bei der nichtunternehmerischen Nutzung entstandenen Kosten anzusetzen. Kosten, bei denen kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden konnte, sind dabei nach der Rechtsprechung des BStBl 1993 II S. 812) auszuscheiden.
Ermittelt der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke den Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1-v. H.-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, so kann er von diesem Wert aus Vereinfachungsgründen auch ustl. ausgehen. Gem. (BStBl 1997 I S. 324) kann der Unternehmer für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten analog der EuGH-Rechtsprechung auch auf die Bemessungsgrundlage nach der 1-v. H.-Regelung einen pauschalen Abschlag von 20 v. H. vornehmen. Der so ermittelte Betrag ist nach Auffassung der Verwaltung der Nettowert der Kfz-Nutzung, auf den die USt mit dem allgemeinen Steuersatz aufzuschlagen ist.
II. und vom
Mit dem Urt. v. - 15 K 8362/97 U (EFG 1998 S. 1094, rkr.) nimmt der 15. Senat...