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OVG Berlin-Brandenburg 20.09.2018 OVG 12 B 27.17, NWB 52/2018 S. 3888

Kammerbeitrag | Beitragsbemessung des Versorgungswerks

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können, selbst wenn sie sozialversicherungsrechtlich grds. nicht als Einkommen zu erfassen sind, dennoch anrechenbares Arbeitseinkommen für die Beitragsbemessung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte sein, wenn sie jedenfalls einkommensteuerrechtlich den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zuzuordnen sind.

Anmerkung:

Eine volle Parallelität von Sozialversicherungs- und Einkommensteuerrecht bei der Zuordnung von Arbeitseinkommen wird vom Gesetzgeber in § 15 SGB IV ausdrücklich angestrebt, ist aber mit Blick auf Mieteinnahmen nach § 21 Abs. 3 EStG dann fraglich, wenn diese dann auch mit einem persönlichen Einsatz verbunden sein müssen. Demgegenüber findet die Parallelität nur dort ihre Grenze, wo auch steuerrechtlich gerade keine selbständige Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG mehr zugrund...