Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KG Berlin 05.09.2018 22 W 53/18, NWB 52/2018 S. 3886

Handelsregister | Auslegung einer Registeranmeldung

Auch wenn Anmeldungen über die Amtsniederlegung, Abberufung oder Neubestellung einer GmbH-Geschäftsführerin zum Handelsregister grds. der Auslegung zugänglich sind, ist in Anbetracht des Publizitätsgrundsatzes des Registers und des Umstands, dass Anmeldungen dieses Inhalts materiell-rechtliche Willenserklärungen enthalten (können), zu beachten, dass die Anmeldungen als Grundlage für die Eintragung klar und eindeutig sein [i]Vanheiden, Handelsregister, infoCenter NWB MAAAA-88437 müssen.

Anmerkung:

Die Urkunden über die o. g. Maßnahmen sind in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift einzureichen (§ 39 Abs. 2 GmbHG), was regelmäßig die Vorlage des entsprechenden Protokolls über die diesbezügliche Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung notwendig macht. Im Streitfall war dies nicht möglich und aus der Anmeldung ließ sich – auch nach Auslegu...