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WP Praxis 1/2019 S. 23

IDW ERS BFA 7 zur Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken bei Instituten

Der vom Bankenfachausschuss (BFA) des IDW verabschiedete Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss von Instituten („Pauschalwertberichtigungen“) (IDW ERS HFA 7) wurde am vom HFA des IDW billigend zur Kenntnis genommen.

Der Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung konkretisiert die allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätze zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen im Hinblick auf das spezifische Geschäftsmodell von Kreditinstituten.

Für Finanzdienstleistungsinstitute i. S. des § 1 Abs. 1a KWG sowie Institute i. S. des § 1 Abs. 3 ZAG gelten die dargelegten Grundsätze entsprechend, soweit dem Risiko von Kreditausfällen eine vergleichbare Bedeutun...