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Sozialversicherung: Arbeitslosenbeitrag sinkt
Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung sinkt 2019 von 3 % auf 2,5 % des Bruttoeinkommens. Besonderheit: Der Beitrag wird per Verordnung dauerhaft auf 2,6 % und für den Zeitraum bis 2022 zusätzlich um 0,1 % auf 2,5 % gesenkt. Das hat der Bundestag im November 2018 entschieden. Von der Reduzierung profitieren Arbeitnehmer und -geber je zur Hälfte. Gleichzeitig wurde das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet, das einen leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld und eine Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer und Arbeitslose vorsieht.