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Gewerbekaution: Besonderheiten kennen und profitieren
Wer einen Gewerbemietvertrag mit Kaution abschließt, muss einige Dinge bedenken, um Nachteile zu vermeiden. Unter anderem muss die Kaution vor Übergabe der Immobilie gezahlt werden, sonst besteht ein berechtigter Kündigungsgrund. Außerdem kann die Kautionshöhe die im Privaten üblichen drei Monatsmieten überschreiten. Zinsansprüche bestehen nur, wenn das Geld treuhänderisch angelegt wird. Die Rückzahlung muss in einer „angemessenen“ Frist erfolgen, i. d. R. drei bis sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses. Ansonsten sollten Mieter rechtliche Schritte einleiten, da der Anspruch nach drei Jahren verjährt. Näheres unter http://go.nwb.de/ez42e.