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Prüfung von Insolvenzgründen im Rahmen der Abschlussprüfung
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Insolvenzverschleppungsschäden
Das NWB XAAAG-88946 über die Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen durch Verkennung einer angeblich schon eingetretenen Insolvenz der geprüften Gesellschaft entschieden. Die vom LG Düsseldorf zwischen der Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer und die Jahresabschlusserstellung durch einen Steuerberater gezogene inhaltliche Verknüpfung ist verwunderlich, zeigt aber die Parallelen in den unterschiedlichen Pflichtenkreisen auf, nachdem der die Kriterien für die Steuerberaterhaftung in Krisenmandaten deutlich verschärft hatte. Der Beitrag analysiert diese Parallelen und zeigt die in den Jahren 2017 und 2018 in diesem Themenfeld ergangene Rechtsprechung und deren Tendenzen.
Nach der neueren BGH-Rechtsprechung zur Haftung von Steuerberatern bei Krisenmandaten zeigen sich nun erste Urteile für die Pflichten des Wirtschaftsprüfers bei Abschlussprüfungen in Krisenfällen.
Eine positive Fortführungsprognose (Going-Concern-Prämisse) muss im Rahmen der Abschlussprüfung stets überprüft werden, wenn die Bilanzierung ...