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WP Praxis Nr. 1 vom Seite 3

Minenfeld IDW PS 270 n. F.

Handlungsempfehlungen für Abschlussprüfer bestandsgefährdeter Unternehmen

WP/StB Dipl.-Kfm. Horst Haasmann

Mit IDW PS 270 n. F. hat das IDW eine bemerkenswerte Verlautbarung erlassen, die die fortwährende Diskussion um die Verbindlichkeit von IDW-Verlautbarungen erneut entfachen dürfte. Stein des Anstoßes für die im Schrifttum laut gewordene Kritik ist diesmal eine umstrittene (Anhangs-)Angabe für bestandsgefährdete Unternehmen. Soweit ersichtlich konzentrieren sich die kritischen Stimmen bislang auf die Frage, welche Rechtsgrundlagen für die von IDW PS 270 n. F. geforderte Anhangsangabe einschlägig sein könnten. Kaum beleuchtet wurde hingegen die Problematik, wonach die neuen und umfangreichen Angabepflichten mit den gesetzlichen Manager-Verschwiegenheitspflichten (§ 93 Abs. 1 Satz 3 AktG, § 43 GmbHG) kollidieren könnten und wie der Abschlussprüfer mit den hieraus bestehenden Rechtsunsicherheiten und Haftungsszenarien im Praxisalltag umgehen sollte. Angesichts der immensen Tragweite von Angaben zur Bestandsgefährdung verwundert es nicht, dass sich nun auch die WPK in den zuständigen Fachausschüssen mit den Auswirkungen von IDW PS 270 n. F. beschäftigen wird.

Hillebrand, Going-Concern-Check, Checkliste NWB UAAAC-35125

Kernaussagen
  • Abschlussprüfer beurteilen bei der Abschlussprüfung in erster Linie...