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Klassifizierung und Abbildung von Leasingverhältnissen beim LN in Handels- und Steuerrecht sowie IFRS
I. Leasingverhältnisse in Handels- und Steuerrecht
1. Klassifizierung
Das deutsche Handelsrecht enthält keine speziellen Regelungen für die Zurechnung von Leasingverhältnissen zum LN oder LG. Die generelle Grundlage enthält der in § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB kodifizierte Grundsatz der Zurechnung der Vermögensgegenstände zum wirtschaftlichen Eigentümer. Die Begründung zum BilMoG-RegE geht davon aus, dass sich durch diese Kodifizierung nichts am bisherigen Rechtszustand geändert hat; die auch vor Erstanwendung des BilMoG zumeist zur handelsrechtlichen Abbildung von Leasingverhältnissen herangezogenen steuerlichen Leasingerlasse behalten handelsrechtlich ihre generelle Gültigkeit. In Abhängigkeit des Vertragsgegenstands (bewegliche Wirtschaftsgüter, Immobilien) und des Vorliegens eines Voll- oder Teilamortisationsvertrags sind im Einzelnen folgende Leasingerlasse der Finanzverwaltung anzuwenden:
Vollamortisationserlass für Mobilien vom ,
Vollamortisationserlass für Immobilien vom ,
Teilamortisationserlass für Mobilien vom ,
Teilamortisationserlass für Immobilien vom .
Darüber hinaus wer...